- Definitionen
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Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf-
und/oder Servicevertrag) zwischen Bott Informatik und Ihnen sowie auf alle
im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten,
Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder
per Internet erfolgt sind. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen
der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen
werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung
dieser Bedingungen an. Bott Informatik ist berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
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Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen
Unsere Angebote erfolgen ausschließlich
schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit
enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 30 Tagen (10 Tagen für
Drittprodukte) gültig. Aufträge können Sie schriftlich, per Internet, per
Telefon oder Telefax erteilen. Nach Erhalt senden wir Ihnen eine
schriftliche Auftragsbestätigung zu. Bitte prüfen Sie diese aufmerksam und
teilen Sie uns unverzüglich etwaige Abweichungen zu Ihrer Bestellung mit.
Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Bestimmungen der Auftragsbestätigung
als vertragsbestimmend angesehen werden.
Bott Informatik behält sich vor, Produkte
(inklusive Drittprodukte) jederzeit zu ändern, soweit die geänderten
Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen.
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Preise und Zahlungsbedingungen
Angegebene Produktpreise beinhalten keine
Versand-, Versicherungs- und Installationskosten; diese Kosten werden
gesondert berechnet. Bott Informatik behält sich vor, Preise im Falle der
Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und
Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und
Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend
anzupassen.
Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B.
innerhalb von 10 Tagen, rein netto, nach Rechnungsdatum) erfolgen Zahlungen per Vorauskasse.
Bott Informatik behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen
und /oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten,
Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der
weiteren, uns infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen.
Schecks werden nur nach schriftlicher Zustimmung der Bott Informatik
entgegengenommen.
- Annahme und Zahlungsverzug
Weigert sich der Kunde resp. der Besteller die Ware anzunehmen, so ist
Bott Informatik berechtigt, ihm eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen. Nach
unbenutztem Ablauf der Frist hat Bott Informatik folgende Wahlmöglichkeiten:
a) Hinterlegung auf Kosten und Gefahr des Kunden am Ort, wo sich die Sache
befindet, nebst Geltendmachung des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich
Verspätungsschaden.
b) Rücktritt vom Vertrag gegen Geltendmachung einer Konventionalstrafe von
mindestens 30% des Kaufpreises; vorbehalten bleiben zudem Ersatzansprüche für
allfällig weitere Schaden. Kaufpreisrestanz resp. Konventionalstrafe etc. sind
ab Mitteilung der getroffenen Wahl mit mindestens dem Kontokorrentzinssatz der
UBS verzinslich.
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Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschliesslich allfällige
Mahnspesen und Verzugszinsen, besteht auf allen Produkten ein
Eigentumsvorbehalt zu Gunsten von Bott Informatik. Dieser kann jederzeit am
zuständigen Ort eingetragen werden.
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Lieferung
Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Bott Informatik
ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung
angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs haben Sie alle hiermit verbundenen
Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen. Für Lieferungen bis 20kg werden
pauschal CHF 15.- in Rechnung gestellt. Bei den übrigen Lieferungen werden die
effektiven Transport-/Portokosten verrechnet. Der Übergang von Nutzen und
Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt des Versandes des
Kaufgegenstandes. Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten
Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und
allfälligen elektronischen Anschlüsse verantwortlich.
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Untersuchung, Rücksendung von Produkten
Sie müssen die gelieferten Produkte unverzüglich
nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemässheit untersuchen und erkennbare Mängel
unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als
genehmigt. Soweit Bott Informatik aus Kulanzgründen einer Rücksendung von
Produkten zustimmt, so sind diese unbeschädigt und funktionsfähig in
ungeöffneter, einwandfreier Originalverpackung innert 5 Arbeitstagen zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis
sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle von Ihnen
getragen. Für Retouren, die durch Fehlbestellungen (falsche Artikelnummer,
falscher Artikel etc.) des Kunden verursacht wurden, wird eine Umtriebsgebühr
von CHF 30.- belastet.
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Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung für
von Bott Informatik gelieferte Produkte und Ersatzteile mit den
nachfolgenden Einschränkungen:
Im Falle von Mängeln der Produkte oder im Falle des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften ist Bott Informatik nach seiner Wahl zur Nachbesserung des
fehlerhaften Gegenstands oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum
berechtigt. Hierzu sind wir zur Untersuchung der Produkte nach unserer Wahl
in Ihren oder unseren Räumlichkeiten berechtigt. Soweit Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehlschlagen, sind Sie berechtigt, Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung), nicht jedoch Rückgängigmachung des Kaufs
(Wandelung) zu verlangen. Im Falle der Nachbesserung/Ersatzlieferung erwirbt
Bott Informatik mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den
ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Für nachgebesserte bzw.
ausgetauschte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist nicht von vorne.
Bott Informatik leistet insbesondere nicht
Gewähr für:
- Mängel, die auf fehlerhafte Installation
durch Sie oder einen von Ihnen beauftragen Dritten, Bedienungsfehler,
Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch Sie oder einen
hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die
Produkte zurückzuführen sind;
- die Geeignetheit der Produkte für einen
bestimmten Verwendungszweck;
- Integrationsprodukte (vgl. Ziffer 9.);
- Leistungen, die Ihren Vorgaben
entsprechend erbracht wurden.
Im Rahmen der Produktion seiner Produkte
sowie zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verwendet Bott Informatik
Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem
jeweils üblichen Industriestandard sind.
Soweit Drittprodukte während der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wenden Sie sich bitte
vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt
dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich unserer Gewährleistung
entsprechend.
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Service/Wartung
Serviceleistungen (d.h.
Instandsetzungsleistungen) werden durch Bott Informatik oder von Bott Informatik
beauftragte Servicepartner erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr
vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort)
variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile /
Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts nicht
unbedingt erforderlich sind, (z.B. Scharniere, Klappen, kosmetische Teile,
Rahmenteile).
Serviceleistungen können auch telefonisch
oder über Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, können
Serviceleistungen neben Instandsetzungsleistungen Installations-,
Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder
Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten/Geräten
erwirbt Bott Informatik mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den
ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind
die folgenden Leistungen nicht von Serviceleistungen umfasst: Fälle, in
denen gemäß den vorstehenden Vorschriften in Ziffer 7 Gewährleistungsleistungen
ausgeschlossen sind; Konfigurationsarbeiten; Standortwechsel von Produkten;
vorbeugende Wartung (Instandhaltung); Ersatz von Verbrauchsmaterialien;
Ersatz von Disketten; Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich
sind; Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden; Software- und /oder Datenübernahme;
Beseitigung von Kundenviren. Für Drittprodukte gelten ausschließlich die
Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller.
Auf Verlangen des Kunden offeriert Bott Informatik einen separaten
Wartungsvertrag.
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Haftung
In keinem Fall haftet Bott Informatik für Schäden, die sich direkt oder
indirekt aus der Bedienung, dem Gebrauch oder allfälligen Störungen oder den
Betriebsausfall der Produkte ergeben. Ausgeschlossen ist insbesondere jede
Haftung für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Ersatzansprüche Dritter oder
Schäden an aufgezeichneten Daten. .
Ansprüche nach dem Produktehaftungsgesetz
bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
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Freistellung
Sie stellen Bott Informatik und/oder deren
Produktionsstätte von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Bott Informatik
und/oder deren Produktionsstätte insoweit geltend machen, dass Bott Informatik
im Rahmen von CFI-Konfiguration gemäß Ihren Anweisungen
Integrationsprodukte oder Immaterialgüterrechte in seine Produkte
integriert hat.
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Software
Für von Bott Informatik mitgelieferte,
nicht von Bott Informatik selbst hergestellte Software gilt das
Urheberrechtsgesetz und ggf. die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags.
Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Sie erklären ausdrücklich,
diese anzuerkennen. Rückgaben von geöffneter Software ist in jedem Fall
ausgeschlossen.
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Export
Die gelieferten Produkte können
Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren
Exportkontrollvorschriften der Schweiz sowie den Exportkontrollvorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte
geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Sie verpflichten
sich, diese Bestimmungen zu beachten.
Gemäß den vorstehend aufgeführten
Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte
Nutzer oder in definierte Länder oder an Nutzer geliefert oder lizenziert
werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen
oder Völkermord verwickelt sind. Ihnen ist bekannt, dass die
Exportkontrollvorschriften abhängig von den erworbenen Waren
unterschiedliche Beschränkungen vorsehen und regelmäßig geändert werden
und Sie erklären, vor jedem Export oder Reexport der Produkte die jeweils
aktuellen Vorschriften zu konsultieren.
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Höhere Gewalt
Bott Informatik hat für die Nichterfüllung
vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf
einem außerhalb unseres Einflussbereich liegenden Hinderungsgrund beruht
(z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, Krieg
oder Terroranschläge, hoheitliche Maßnahmen) und vereinbarte
Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der
Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Geheimhaltung
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen
der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene als solche gekennzeichnete oder
offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen
Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich
behandeln.
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Kündigung
Wir sind zur Beendigung der vertraglichen
Beziehung berechtigt, soweit Sie sich ungeachtet eines
Fristsetzungsverlangens mit Ablehnungsandrohung mit der Zahlung der
vereinbarten Vergütung um mehr als 2 Wochen in Verzug befinden oder Sie
Exportbestimmungen verletzt haben. Soweit nach der Rechtsnatur des
abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der
Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in
den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige
Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer Frist von 30
Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei
beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
anderen Partei.
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Ihre Obliegenheiten als Kunde
Die folgenden Gesichtspunkte liegen in Ihrem
Verantwortungsbereich:
- Wahl des Produkts und dessen Geeignetheit
für einen bestimmten Zweck
- Ihre Kommunikationskosten mit Bott
Informatik
- CFI Spezifikationen und Anweisungen
- CFI Integrationsprodukte, deren
Eigenschaften, Lizenzen
- In Ihrem Auftrag besorgte, aber nicht zur
Herstellung einer CFI-Konfiguration verwandte Integrationsprodukte
Darüber hinaus erklären Sie Sich bereit,
uns alle zu unserer Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu
erteilen, uns Zugang zu den Produkten zu gewährleisten sowie notwendige
Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Gewährleistungs-
oder Serviceleistungen werden Sie alle nicht von Bott Informatik eingebauten
Komponenten, Produkte etc. entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und
Programmen erstellen.
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Datenschutz
Ihre Daten unterliegen im Rahmen der
Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. Bott Informatik
wird bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des
Bundesgesetzes über den Datenschutz beachten.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien
ausschliesslich Arni AG als Gerichtsstand. Es gilt
Schweizer Recht.
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Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des
Vertrags im übrigen nicht.
Bott Informatik ist berechtigt, einzelne
Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
Sie sind nicht berechtigt Ansprüche aus
dieser Vereinbarung abzutreten.
Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von Bott Informatik
schriftlich bestätigt werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen des
Schweizerischen Obligationenrechts.
Kündigungen bedürfen der Schriftform und
sind per Einschreiben zu versenden.
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Weitere Informationen zu Bott Informatik
finden Sie unter www.bottnet.ch